Nicht immer beruhen nicht erbrachte finanzielle Leistungen auf Böswilligkeit. Einen Schufa Eintrag kann man bei Rückzahlung der Forderungen im Regelfall problemlos löschen lassen. Wenn Geldbeträge erstattet wurden, dann wird bei Minderjährigen der Schufa Eintrag ohnehin sofort gelöscht. Bei volljährigen Schuldnern werden nicht titulierte Forderungen unter 1000 Euro bereits nach einem Kalendermonat gelöscht. Eine größere ausstehende Geldsumme kann bei Tilgung nach drei Jahren bei der Schufa gelöscht werden. Auch Haftbefehle zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder der Versicherung selbst können durch eine Mitteilung des gelöschten Eintrages beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden.
Einen Schufa Eintrag löschen kann man also nicht wirklich aktiv, sondern man kann lediglich für eine Begleichung des ausstehenden Betrages sorgen, worauf hin der Eintrag bei der Schufa mehr oder weniger automatisch wieder gelöscht wird. Auf diese Weise werden Informationen aus Schuldnerverzeichnissen, sowie Angaben über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte, titulierte Forderungen und sämtliche Kredite bei der Schufa innerhalb des zutreffenden Zeitraumes gelöscht, sobald keine unerfüllten Forderungen mehr vorliegen.